Der Vorstand des Vereins Regulahaus erlässt das folgende Reglement für das evangelische Wohnheim Regulahaus:
1. Zweck
Das evangelische Wohnheim Regulahaus nachfolgend Regulahaus genannt – steht psychisch beeinträchtigten Personen ab dem 18. Altersjahr – nachstehend Bewohner genannt – offen.
2. Leitung
Für die Leitung und Verwaltung des Regulahaus ist die vom Vorstand beauftragte Heimleitung bzw. deren Stellvertretung verantwortlich.
3. Aufnahme
Das Regulahaus steht Menschen aller Nationalitäten und Religionen offen. Es ist politisch neutral. Die Anmeldung hat bei der Heimleitung schriftlich mit dem offiziellen Formular zu erfolgen. Über den Zeitpunkt der Aufnahme wird nach folgenden Kriterien entschieden:
- Dringlichkeit
- Reihenfolge der Anmeldung
- Die Aufnahme ins Regulahaus kann aus medizinischen oder betrieblichen Gründen verweigert werden. Der Entscheid liegt bei der Heimleitung.
4. Rechte und Pflichten der Bewohnerinnen und Bewohner
Die Bewohnerin oder der Bewohner hat keinen Anspruch auf ein bestimmtes Zimmer. Es wird ihren Wünschen jedoch soweit wie möglich entsprochen.
Die Zimmer werden vom Regulahaus mit einer Grundausstattung (Bett, Nachttisch, Schrank) zur Verfügung gestellt. Weitere Möbel können nach Absprache mit der Heimleitung mitgebracht werden. Für das Einrichten der Zimmer stellt das Heim eigenes Personal zur Verfügung. Es ist verboten zu Befestigungszwecken von Gegenständen Löcher zu bohren oder Nägel in die Wände einzuschlagen.
Die religiöse Betreuung erfolgt in Zusammenarbeit mit den örtlichen Seelsorgern.
5. Versicherung
Alle Bewohnenden müssen eine individuelle Haftpflichtversicherung abschliessen. Die Versicherung gegen Krankheit und Unfall ist ebenfalls Sache der Bewohnerin oder des Bewohners.
6. Preisanpassungen
Die Taxen für Hotellerie und Betreuung werden durch den Vorstand in einer Taxtabelle festgelegt und regelmässig überprüft und ggf. angepasst. bei der Hotellerie und Betreuung richten sich nach der Entwicklung der Betriebskosten. In den Hotellerietaxen sind Zimmer, Verpflegung (3 Hauptmahlzeiten) inkl. Tee (ohne alkoholische Getränke), Strom, Heizung sowie Warmwasser inbegriffen. Das kantonale Sozialamt subventioniert die Betreuungskosten, dadurch muss zwingend eine Betreuungseinstufung IBB von jedem Bewohnenden erfasst werden. Diese wird jährlich überprüft und ggf. angepasst.
6. Preisgestaltung
Die Abrechnungen sind jeweils im Voraus mit Dauerauftrag zu begleichen.
7. Krankheit
Im Regulahaus besteht freie Arztwahl. Leichte pflegerische Verrichtungen können durch die Spitex kurz- und mittelfristig abgedeckt werden.
Bewohnerinnen oder Bewohner, deren Betreuung durch unser Personal oder Pflege durch Spitex nicht mehr gewährleistet werden kann, müssen in eine geeignete Wohnform umziehen.
8. Austritt altershalber
Nach erreichen des Pensionsalters wird individuell, dem Wunsch des Betroffenen Bewohners entsprechend kurz-, mittel- oder langfristig eine geeignete Anschlusslösung gesucht. Die Aufenthaltsdauer nach erreichen des Pensionsalters richtet sich nach dem physischen Zustand, der zeitlich örtlichen Orientierung, der Gestaltung des Tagesablaufes und dem Bewohnermix im Haus. Die Heimleitung entscheidet grundsätzlich über den Zeitpunkt des Altersheimübertrittes.
9. Kündigung
Der Pensionsvertrag kann jederzeit mit einer Kündigungsfrist von einem Monat auf das Ende des nächsten folgenden Monats gekündigt werden. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. Heimbewohner, die das Regulahaus ohne ordentliche Kündigung verlassen, haben bis zum Ablauf der Kündigungsfrist die Pensionstaxe zu entrichten.
Aus wichtigen Gründen (Unverträglichkeit, Missachtung der Heimvorschriften) kann die Heimleitung, nach vorheriger schriftlicher Verwarnung und Anhörung, das Pensionsverhältnis, ohne Beachtung der Kündigungsfristen, auflösen.
10. Todesfall
Im Todesfall trifft die Heimleitung mit den Angehörigen die notwendigen Anordnungen. Es gelten die Bedingungen gemäss Taxtabelle.
11. Aufsicht
Das Wohnheim Regulahaus ist auf der Liste des kantonalen Sozialamtes des Kantons Zürich aufgeführt. Es untersteht daher der kantonalen Aufsicht. Der Bezirksrat Zürich, Selnaustrasse 32, 8001 Zürich, Telefon: 043 495 95 95, führt regelmässig Visitationen durch und ist auch erste Rekurs- und Anlaufstelle.
Heimreglement Regulahaus gültig ab 1.10.2016